Was behandeln spezialisierte Zahnärzte für Schlafmedizin und Schnarchtherapie?
Bei der Therapie von nächtlichen Atmungsstörungen (Schnarchen und Schlafapnoe) können spezialisierte Zahnärzte für Schlafmedizin und Schnarchtherapie eine wichtige Rolle spielen. Sie passen besondere intraorale Geräte, sogenannten Unterkiefer-Protrusionsschienen an. Damit bleibt der Unterkiefer nachts in einer leichten Vorschub-Position (Protrusion). Das verhindert, dass die Zunge im Schlaf nach hinten fällt und erschlaffte Rachenmuskulatur den Atemweg verengt oder sogar verschließt. Unterkiefer-Protrusionsschienen gibt es in zahlreichen unterschiedliche Modellen und Systemen. Sie können individuell gefertigt und eingestellt werden.
Zahnärzte für Schlafmedizin stellen außerdem sicher, dass durch die Schnarcherschienen Zähne, Zahnfleisch und Zahnhalteapparat keinen Schaden leiden. Darüber hinaus können geschulte Zahnärzte bei Routineuntersuchungen Hinweise auf Schlafstörungen erkennen (beispielsweise geröteter Gaumen, große Zunge, schmaler Kiefer, spezielle Kieferrelationen) und an Ärzte aus ihrem Spezialistennetzwerk verweisen.
Habituelles Schnarchen ohne Atemstillstände kann belastend sein, wird aber medizinisch eher als harmlos bewertet. Häufige Atemaussetzer mit Pausen von mehr als zehn Sekunden gelten als obstruktive Apnoe und als ernsthafte gesundheitliche Gefährdung; inklusive eines steigenden Herzinfarkt- und Schlaganfallrisikos. Der Schweregrad einer schlafbezogenen Atemstörung sollte von einem Schlafmediziner festgestellt werden. Unter Umständen müssen schwere Krankheitsbilder auch chirurgisch und/oder kieferorthopädisch behandelt werden. Insgesamt bedeutet die Spezialisierung für Zahnärzte eine enge interdisziplinäre Zusammenarbeit beispielsweise auch mit Hals-Nasen-Ohren-Ärzten, Internisten und Pneumologen, Ärzten in Schlaflaboren und Fachgruppen, die sich mit der Diagnose und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen befassen.
Wie findet man einen guten Zahnarzt für Schlafmedizin und Schnarchtherapie?
In einigen Kammerbezirken können Zahnmediziner einen sogenannten Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich Schlafmedizin oder zahnärztlicher Schnarchtherapie ausweisen. Dafür müssen in der Regel mehrere Jahre Erfahrung und eine erhebliche Zahl von Behandlungsfällen nachgewiesen sein. Üblicherweise sollte ein Tätigkeitsschwerpunkt rund 30 Prozent der Praxistätigkeit einnehmen. Die Zahnärztekammern verlangen außerdem den Nachweis von einschlägigen Fortbildungen.
Schulungen gibt es von stundenweisen Onlineveranstaltungen über Tagesseminare bis hin zu strukturierten Kursserien über einen längeren Zeitraum (Curricula). Inhalte und Kosten variieren. Ist eine Fachgesellschaft, wie die Deutsche Gesellschaft für zahnärztliche Schlafmedizin (DGZS e.V.), genannt, steht das üblicherweise für einen hohen Standard. Oftmals spezialisieren sich Kieferorthopäden oder Zahnärzte für Funktionstherapie zusätzlich auf die Behandlung mit Unterkiefer-Protrusionsschienen, ohne dezidiert einen Tätigkeitsschwerpunkt hierfür auszuweisen. In den genannten Fachgebieten darf man von umfassenden Kenntnissen und Fähigkeiten im Bereich Schienentherapie ausgehen.
Welche Zertifizierungen gibt es bei Zahnärzten für Schlafmedizin und Schnarchtherapie?
Die Deutsche Gesellschaft für zahnärztliche Schlafmedizin (DGZS e.V.) existiert seit Ende 2000. Als Fachgesellschaft engagiert sie sich für eine innovative zahnärztlich-schlafmedizinische Zusammenarbeit. Inhaltlich geht es um die Behandlung des krankmachenden Schnarchens (obstruktive Schlafapnoe) sowie um den therapeutischen Einsatz intraoraler Geräte. Durch Kurse und Symposien können sich Zahnärzte aktuell fachlich informieren, gezielt fortbilden und interdisziplinär mit Kollegen austauschen.
In Zusammenarbeit mit der Akademie Praxis und Wissenschaft (APW) bietet die Fachgesellschaft ein
„Curriculum Zahnärztliche Schlafmedizin“ mit praktischen Übungen und Demonstrationen an. Darin sind insbesondere aktuelle Behandlungsrichtlinien für Unterkiefer-Protrusionsschienen abgebildet. Formuliert wurden diese federführend durch die DGZS, zusammen mit dem Arbeitskreis Mund- und Gesichtsschmerzen der Deutschen Schmerzgesellschaft (DGS), der Deutschen Gesellschaft für Funktionsdiagnostik und -therapie (DGFDT), der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV). (weitere Infos)
Um sich als DGZS-zertifizierte Behandler auszuweisen, ist das genannte Curriculum obligatorisch. Zusätzlich ist ein Kurs in Polygraphie (einer Art ambulantem Schlaflabor mit der Ermittlung verschiedener Messwerte) nachzuweisen, außerdem die Hospitation in einer gelisteten Praxis. Darüber hinaus müssen drei vollständig dokumentierte, interdisziplinäre Behandlungsfälle vorgelegt werden. Zusätzlich wird das Bestehen einer schriftlichen und mündlichen Prüfung verlangt. Die Zertifizierung ist alle zwei Jahre durch kontinuierliche Fortbildung auf dem Gebiet der Schlafmedizin oder zahnärztlichen Schlafmedizin zu erneuern. (weitere Infos)