Oralchirurgie

Was ist ein Oralchirurg?

Führt ein Zahnarzt den Titel „Fachzahnarzt für Oralchirurgie“ oder „Oralchirurg“ hat er nach Studium und Approbation (kassenärztlicher Zulassung) zusätzlich eine mehrjährige Weiterbildung in Theorie und Praxis absolviert. Nach einem Jahr als Allgemeinzahnarzt dauert die Weiterbildung zum Oralchirurgen drei Jahre in Vollzeit.

Durch die Spezialisierung auf Oralchirurgie erweitern Zahnärzte ihre Kenntnisse und Fähigkeiten für bestimmte Eingriffe. Es geht um Operationen im Bereich der Mundhöhle und des Kieferknochens, beispielsweise die Entfernung von Zähnen (oft die Extraktion von Weisheitszähnen), das Setzen von Implantaten, Knochenaufbau, chirurgische Zahnfleischbehandlungen, die Versorgung von Kieferbrüchen oder Wurzelspitzenresektionen. Oralchirurgen behandeln im Normalfall ambulant.

Ein Oralchirurg ist kein Kieferchirurg. Die Oralchirurgie ist lediglich ein Teilgebiet der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie. Ein Mund-, Kiefer-Gesichtschirurg muss im Gegensatz zum Oralchirurgen zusätzlich ein humanmedizinisches Studium vorweisen.

Wie läuft die Weiterbildung zum Oralchirurgen ab?

Mindestens ein Jahr der dreijährigen, theoretischen und praktischen Weiterbildung (nach dem allgemeinzahnärztlichen Jahr) muss ein künftiger Oralchirurg in der chirurgischen Abteilung einer Hochschule oder eines Krankenhauses absolvieren. Ansonsten kann die Weiterbildung bei einem dazu ermächtigten Fachzahnarzt für Oralchirurgie oder Fachzahnarzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie stattfinden. Am Ende steht eine mündliche Prüfung vor der Zahnärztekammer. Die Bundeszahnärztekammer hat eine Muster-Weiterbildungsordnung herausgegeben. (weitere Infos) Verbindlich sind jedoch die Weiterbildungsordnungen der Landeszahnärztekammern, die in Teilen variieren können.

Neben dem Titel Oralchirurg oder Facharzt für Oralchirurgie darf ein Zahnarzt weitere Spezialisierungen innerhalb des Fachgebiets ausweisen. Das kann Bereiche wie Implantologie oder Parodontalchirurgie betreffen, aber auch Qualifikationen wie Laserchirurgie. In der Regel ist das durch Fortbildungen und praktische Erfahrungen belegt, oft durch hochwertige Zertifikate der jeweiligen Fachgesellschaften. Eine irreführende Werbung ist laut Berufsordnung verboten.

Was lernt ein Oralchirurg?

Im theoretischen Teil der Weiterbildung lernt der Oralchirurg allgemeine Grundlagen im Bereich der Untersuchung und Diagnostik kennen. Dazu gehört natürlich der Umgang mit den Patienten, die Erhebung der Krankengeschichte (Anamnese) und die Durchführung der Untersuchung innerhalb und außerhalb des Mundes. Die bildgebende Diagnostik, unter anderem mit dreidimensionalen Verfahren (Computertomographie (CT), Digitale Volumentomographie (DVT), Magnetresonanztomographie (MRT)) sowie der Umgang mit implantologischer Planungssoftware müssen abgedeckt sein.

Ein weiterer Bereich ist Anästhesie und Pharmakologie, sodass unter Narkose behandelt und Risiken minimiert werden können. Dazu kommt der Wissenserwerb über Schmerzlinderung und -ausschaltung sowie medikamentöse Verfahren, beispielsweise Antibiotika-Therapie. Das Erkennen und Managen von Notfallsituationen wie Traumata, Nachblutungen oder Infektionen ist ebenfalls Teil der Weiterbildung. Für den Patienten in der Regel weniger wichtige Themen: Die Organisation von Praxis und Hygienevorgaben, berufsrechtliche Fragen oder wissenschaftliches Arbeiten.

Zusätzlich lernt der künftige Oralchirurg Grundprinzipien der chirurgischen Therapie kennen, beispielsweise Methoden zur Blutstillung oder anatomische Strukturen der jeweils zu operierenden Regionen. Auch verschiedene Arten von Knochenverbindungen mithilfe von Nägeln, Schrauben oder Drähten werden gelehrt, ebenso unterschiedliche Nahttechniken und -materialien. Im Rahmen der „dentoalveolären Chirurgie“ geht es um Zahnextraktionen, operative Zahnentfernungen, aber auch chirurgische Zahnerhaltung, etwa Reimplantationen bei ausgeschlagenen Zähnen oder die Wurzelspitzenresektion bei Entzündungen. In der „präprothetischen Chirurgie“ stehen Eingriffe am Zahnfleisch oder der Mundschleimhaut im Mittelpunkt, beispielsweise die Entfernung von Zysten oder Gewebetransplantationen. Weitere Themengebiete sind die operative Therapie von Erkrankungen der Kieferhöhle. Darüber hinaus erwirbt man Kenntnisse in der Tumorchirurgie, der „septischen Chirurgie“ bei Infektionen und der Traumatologie bei Unfällen. Ein weiterer großer Bereich ist „Implantologie und augmentative Chirurgie“, bei der es auch um unterschiedliche Möglichkeiten zum Aufbau von Knochen oder Weichgewebe geht.

Neben den theoretischen Kenntnissen wird in der Weiterbildung zum Oralchirurgen ein dokumentierter Katalog von Eingriffen aus unterschiedlichen Kategorien verlangt. Die einzelnen Unterpunkte findet man ausführlich in der Weiterbildungsordnung der Bundeszahnärztekammer.  (weitere Infos)

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