Was ist ein Implantologe?
Implantologen sind Zahnärzte, die sich auf ein Fachgebiet der Zahnheilkunde (Implantologie) spezialisiert haben. Sie beschäftigen sich schwerpunktmäßig mit dem Einsetzen von Zahnimplantaten in den Knochen von Ober- und Unterkiefer. Implantate sind eine Art von künstlichen Zahnwurzeln mit ähnlichen biomechanischen Eigenschaften wie ihre natürlichen Vorbilder. Zahnimplantate sind aus Titan oder Hochleistungskeramik gefertigt. Mit Aufbauten für eine Zahnkrone ersetzen sie verloren gegangene Einzelzähne. Zahnimplantate können aber auch als Anker für größeren herausnehmbaren oder auch festsitzenden Zahnersatz dienen, selbst bei komplett zahnlosen Kiefern (All-on-4, Full-Arch-Versorgung, Feste dritte Zähne an einem Tag).
Zahnimplantate gelten derzeit medizinisch und ästhetisch als hochwertigste Lösung, fehlende Zähne zu ersetzen. Allerdings hat die Implantologie derzeit noch keinen Platz in den Studienordnungen für Zahnmedizin gefunden. Grundsätzlich dürfte jeder Absolvent eines Zahnmedizin-Studiums in allen Fachgebieten tätig werden. In der Regel streben die Zahnärzte aber nach zusätzlichen Kenntnissen und Fähigkeiten, wenn sie als Implantologen arbeiten wollen.
Wie findet man einen guten Implantologen?
Wann kann man nun als Patient davon ausgehen, mit einem Profi in Sachen Implantologie zu tun zu haben? Als Hauptfaktoren für erfolgreiche Implantationen gelten neben der praktischen Erfahrung des Zahnarztes auch der Einsatz von hochwertigen Implantaten namhafter Hersteller und der souveräne Umgang mit der einschlägigen, innovativen Technik. Titel und Spezialisierungen sollten nachvollziehbar sein.
Weist ein Zahnarzt einen Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie aus, muss er tatsächlich mehrere Jahre Erfahrung (rund 30 Prozent der Praxistätigkeit) und eine „erhebliche Zahl an Behandlungsfällen“ nachweisen können. Kenntnisse und Fähigkeiten können zusätzlich auch durch geeignete Fortbildungen, etwa Curricula (strukturierte, berufsbegleitende Kurse über einen längeren Zeitraum) erworben werden. Bezeichnungen auf Praxisschild, Drucksachen oder im Internet dürfen laut Berufsordnung nicht irreführend sein. Ihre Richtigkeit muss im Zweifel gegenüber der Standesvertretung und Mitbewerbern nachgewiesen werden.
Darüber hinaus sind zahnärztliche Fortbildungen zum „Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie“, „Spezialisten für Implantologie“ oder „Experten für Implantologie“ gefragt. Insbesondere Zertifizierungen durch die einschlägigen Fachgesellschaften bürgen für Qualität. Es gibt aber auch andere renommierte Fortbildungsinstitute, die Basis- und Aufbaukurse anbieten.
Der Titel „Implantologe“ ist kein geschützter Begriff. Einen „Facharzt Implantologie“ gibt es nicht. Allerdings haben Fachärzte für Oralchirurgie oder für Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie (MKG) eine mehrjährige Weiterbildung durchlaufen, bei der eine bestimmte Anzahl von Implantationen zum Pflichtprogramm gehört. Das sind mindestens 10 beim Oralchirurgen. Im Bereich MKG gehören 25 sogenannte „präprothetische“ Eingriffe zum OP-Katalog. Darunter fallen auch Implantate.
Welche Zertifizierungen gibt es für Implantologen?
1. Deutsche Gesellschaft für Implantologie e.V. (DGI e.V.)
Die Deutsche Gesellschaft für Implantologie ev. (DGI e.V.) entstand 1994 durch die Fusion von zwei Gesellschaften. Die AGI (Arbeitsgemeinschaft Implantologie in der DGZMK) war universitär und wissenschaftlich orientiert, die GOI (Gesellschaft für orale Implantologie e.V.) dagegen eher praxisorientiert. Das Zusammenwirken von Wissenschaft und Praxis ist somit programmatisch und in der Satzung verankert. Heute bezeichnet sich die DGI als größte wissenschaftliche Gesellschaft Europas auf Ihrem Gebiet. Es bestehen zehn sogenannte Landesverbände, teilweise als länderübergreifende Einheiten.
Seit Jahren werden erhebliche Mittel für die Forschung bereitgestellt, auch für innovative Einzelprojekte zu aktuellen Fragestellungen in der Implantologie. Die DGI hat rund 8.500 Mitglieder und gibt mehrere Fachzeitschriften heraus, unter anderem das „International Journal of Implant Dentistry“ das über die Datenbank PubMed Central digital und kostenfrei verfügbar ist.
Fortbildung wird als „Herz der DGI“ bezeichnet. Das zeigt sich unter anderem in einem breiten Veranstaltungsangebot. (weitere Infos)
- Das „Curriculum Implantologie der DGI“ dauert rund eineinhalb Jahre. Die Absolventen dürfen den Titel „Zertifizierter Implantologe (DGI)“ tragen. Die Fortbildung umfasst neun Wochenendmodule mit insgesamt über 130 Unterrichtseinheiten in Theorie und Praxis. Erfahrene Mentoren unterstützen während dieser Zeit bei Fallplanungen, Dokumentationen und Prüfungsvorbereitung. Ein Hospitationstag in ausgewählten Praxen oder Kliniken ist Pflicht. Mindestens eine Implantation findet unter Aufsicht statt. Eine sogenannte eAcademy muss vor der Zulassung zur Abschlussprüfung erfolgreich beendet sein. Zur mündlichen Prüfung sind fünf gut dokumentierte Fälle mit chirurgischer und prothetischer Behandlung vorzulegen. Die Kosten als Nichtmitglieder der DGI betrugen beim Start 2018 im günstigsten Fall rund 7.900 Euro. Das Curriculum kann sowohl mit der Qualifikation Implantologie als auch Implantatprothetik abgeschlossen werden. (weitere Infos) Die Zertifizierungen der DGI müssen nach fünf Jahren erneuert werden. (weitere Infos)
- Die Bezeichnung „Zertifizierter Implantologe, fortgeschritten DGI“ erfordert neben dem Curriculum unter anderem den Nachweis von 100 gesetzten Implantaten und 25 Fällen mit einem erhöhten Schwierigkeitsgrad.
- „Der zertifizierte Experte für Implantologie (DGI)“ muss eine weitere Prüfung absolviert haben. Er muss 200 Implantate gesetzt und in 25 Fällen mit einem „komplexen Schwierigkeitsgrad“ behandelt haben. (weitere Infos)
- Mitglieder der DGI können sich einen „Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie DGI" zertifizieren lassen. Nachgewiesen werden müssen: ein erfolgreich absolviertes Curriculum Implantologie mit mindestens 130 Unterrichtsstunden, drei Jahre implantologische Tätigkeit, 200 gesetzte Implantate oder 70 chirurgisch und prothetisch versorgte Patientenfälle aller Indikationsklassen. Der „Tätigkeitschwerpunkt“ muss nach fünf Jahren rezertifiziert werden. Dafür sind mindestens 200 Implantate oder 70 Patientenfälle je Kiefer sowie 100 einschlägige Fortbildungspunkte nötig. (weitere Infos)
- Für einen "Tätigkeitsschwerpunkt Implantatprothetik und Zahntechnik (DGI)" muss der Nachweis über ein erfolgreich absolviertes Curriculum Implantologie (Qualifikation Implantatprothetik) mit mindestens 80 Stunden Unterricht geführt werden. Darüber hinaus muss ein Zahnarzt 200 Implantate eigenhändig implantatprothetisch versorgt haben oder mindestens 50 Patientenfälle je Kiefer aus allen Indikationsklassen behandelt haben. Der Tätigkeitsschwerpunkt muss nach fünf Jahren neu zertifiziert werden (mindestens 200 Implantate oder 70 Patientenfälle je Kiefer sowie 100 einschlägige Fortbildungspunkte). (weitere Infos)
- Um kompetente und zertifizierte Gutachter benennen zu können, bietet die DGI ein Curriculum zum zertifizierten „Gutachter Implantologie DGI“. Dieses wird in Kooperation mit der Fortbildungsakademie Zahnmedizin Hessen GmbH, einer Gesellschaft der Landeszahnärztekammer Hessen angeboten. Nach DGI-Angaben ist es das einzige Curriculum in Deutschland, das über die Schlichtungs-Ordnung in der zahnärztlichen Berufsordnung verankert ist. In Hessen wird dadurch die „schildfähige Ausweisung“ als zertifizierter Gutachter möglich. In anderen Bundesländern muss diese individuell beantragt werden. Insgesamt sind neun Module und insgesamt 26 Fortbildungstage zu fachlichen und rechtlichen Themen veranschlagt. Zum Abschluss erstellen die Teilnehmer je ein fiktives Privat- und Gerichtsgutachten, das einer Prüfungskommission präsentiert wird. Die Kosten für DGI- Mitglieder belaufen sich auf rund 2.500 Euro. (weitere Infos)
2. Deutsche Gesellschaft für Orale Implantologie e.V. (DGOI e.V.)
Die Deutsche Gesellschaft für Orale Implantologie existiert seit 2004. Sie sieht sich selbst als wissenschaftlich orientierte Fachgesellschaft, die den Bezug zur Praxis sucht. Das Fort- und Weiterbildungsangebot wurde mit den Jahren kontinuierlich erweitert. Es gibt Kooperation mit Universitäten, Akademien und Fachgesellschaften auf nationaler und internationaler Ebene und exakte Richtlinien zur Zertifizierung. (weitere Infos). Die Zahl der Mitglieder im In- und Ausland wurde beim zehnjährigen Bestehen mit 2.700 beziffert.
- Die Basis des zertifizierten Fortbildungsangebots bildet das Curriculum Implantologie mit neun Wochenend-Modulen. Zusätzlich beinhaltet es zwei Coachings durch einen erfahrenen Implantologen für die ersten zwei Patientenfälle. Nach insgesamt 108 Fortbildungsstunden inklusive Live OPs und praktischem Training, Fallpräsentationen und Lernerfolgskontrollen erhalten erfolgreiche Absolventen das Zertifikat „Zertifiziert in Implantologie (DGOI)“. Dafür muss man als Nichtmitglied mehr als 7.000 Euro investieren. Vergleichbare Curricula anderer wissenschaftlicher Fachgesellschaften werden für weitere Zertifizierungen anerkannt.
- Das Curriculum „Zertifiziert in Implantatprothetik (DGOI)“ besteht aus drei Modulen, in denen es vorrangig um Lösungsmöglichkeiten vom Einzelzahnersatz bis zur Versorgung des zahnlosen Kiefers, Funktionsstörungen und therapeutische Ansätze geht (Kosten für Mitglieder 2.900 Euro). Diese Fortbildung wird unter anderem als Voraussetzung für den „Geprüften Experten der Implantatprothetik“ der DGOI benötigt.
- Implantologisch erfahrene Zahnärzte können sich im ersten Schritt als „Geprüfter Implantologe (DGOI)“ zertifizieren lassen („Advanced in Oral Implantology“ (DGOI)). Voraussetzung dafür - wie auch für weitere, höherklassige Zertifizierungen der DGOI - ist die Mitgliedschaft. Für den geprüften Implantologen müssen zwei Jahre einschlägiger Erfahrung nachgewiesen werden, zusätzlich mindestens 50 inserierte Implantate oder 20 implantologisch versorgte Kiefer, fünf davon ausführlich fotografisch dokumentiert. Das Zertifikat gilt lediglich für fünf Jahre und muss danach mit einem Nachweis von mindestens 50 inserierten Implantaten und/oder 20 implantologisch versorgten Kiefern sowie über 100 Fortbildungsstunden erneuert werden. Die Erstzertifizierung kostet mehrere hundert Euro, die Rezertifizierung ist günstiger.
- Der zertifizierte „Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie (DGOI)“ setzt drei Jahre Erfahrung im Fachgebiet, 200 inserierte Implantate und/oder 70 implantologisch versorgte Patienten voraus. Außerdem muss ein einschlägiges, anerkanntes Curriculum erfolgreich absolviert sein. Auch diese Zertifizierung ist auf fünf Jahre befristet und kann nur mit einem umfangreichen Nachweis implantologischer Tätigkeit erneuert werden (200 inserierte Implantate, und/oder 70 versorgten Patientenfälle, über 100 CME-Fortbildungspunkte). Hier bewegen sich die Gebühren im Bereich 100 bis 250 Euro.
- Als „Geprüfter Experte der Implantologie (DGOI)“ (Expert in Oral Implantology (DGOI)) hat man vier Jahre Erfahrung in seinem Fachgebiet, ein einschlägiges, anerkanntes Curriculum und einen Katalog von mindestens 200 inserierten Implantaten oder 70 implantologisch versorgten Fällen nachgewiesen. Hier kommt eine Zeitkomponente dazu. Die Hälfte der Fälle muss länger als ein Jahr erfolgreich abgeschlossen sein, 20 einen erweiterten Therapieansatz aufweisen. Bei der Prüfung müssen insgesamt 20 Fälle (ein Viertel mit erweitertem Therapieansatz) präsentiert werden. Dazu kommt ein schriftlicher und mündlicher Leistungsnachweis. Der Titel hat wiederum nur fünf Jahre Bestand und muss danach erneuert werden (200 inserierte Implantaten und/oder 70 versorgten Patientenfälle sowie über 100 Fortbildungsstunden). Die Prüfungsgebühr beträgt 1.500 Euro, die Rezertifizierung 100 Euro. Eine Liste der „Geprüften Experten der Implantologie DGOI“ kann auf Patientenwunsch übermittelt werden www.dgoi.info, mail@dgoi.info
- Als „Experte der Implantatprothetik (DGOI)“ haben Zahnärzte vier Jahre Erfahrung in diesem Bereich, das Curriculum Implantologie oder Implantatprothetik der DGOI oder eine vergleichbare Fortbildung abgeschlossen. Mindestens 200 Implantate oder 70 Kiefer müssen auf Implantaten prothetisch versorgt, 20 Fälle davon fotografisch dokumentiert, 5 bei der Prüfung präsentiert worden sein. Es ist eine schriftliche und mündliche Prüfung zu absolvieren. Nach fünf Jahren muss das Zertifikat erneuert werden (Fallzahlen wie beim Ersterwerb, zusätzlich 100 Fortbildungsstunden.)
- Relativ neu ist das Zertifikat „Experte der Implantatchirurgie (DGOI)“. Für diesen Titel werden vier Jahre Erfahrung in der Implantatchirurgie, das „Curriculum Implantologie DGOI“, das „Curriculum Implantatprothetik DGOI“ oder eine vergleichbare Fortbildung vorausgesetzt. Dazu kommt der Nachweis von 70 implantologisch abgeschlossenen Fällen, davon mindestens 20 mit einem erweiterten Therapieansatz, etwa einer Augmentation (Knochenaufbau) oder All-on-4 (Vollversorgung eines zahnlosen Kiefers auf vier Implantaten, auch: Feste dritte Zähne an einem Tag). Insgesamt 20 Fälle (5 mit erweitertem Therapieansatz) müssen ausführlich fotografisch dokumentiert und bei der Prüfung präsentiert werden. Auch der Titel „Experte der Implantatchirurgie (DGOI)“ gilt fünf Jahre lang und muss rezertifiziert werden (70 versorgte Patientenfälle sowie über 100 Fortbildungsstunden). Die Gebühren inklusive Zertifikat betragen 1.500 Euro. Für die Verlängerung wird eine Verwaltungsgebühr fällig.
- Die Spitze der anerkannten Titel ist „Zertifizierter Referent (DGOI). Dafür sind mindestens fünf Jahre Erfahrung in der Implantologie Voraussetzung, ebenso: der Status „Experte der Implantologie“ (DGOI) oder ein gleichwertiger Titel, mindestens 500 gesetzte oder versorgte Implantate sowie ein ausführlicher Lebenslauf mit nachgewiesener Vortragstätigkeit, davon mindestens drei bei Veranstaltungen der DGOI. Außerdem müssen mindestens zwei Vorstandsmitglieder der DGOI die Zertifizierung empfehlen.
3. Deutsche Gesellschaft für Zahnärztliche Implantologie e.V. (DGZI e.V.)
Die Deutsche Gesellschaft für Zahnärztliche Implantologie (DGZI) wurde bereits 1970 gegründet. Die traditionsreiche Fachgesellschaft verfügt nach eigenen Angaben über rund 3.000 deutsche und fast 12.000 internationale Mitglieder. Als Ziel der Arbeit ist unter anderem die Qualitätssicherung in der zahnärztlichen Fort- und Weiterbildung sowie die unabhängige Information der Öffentlichkeit über die Möglichkeiten der modernen Implantologie formuliert. (weitere Infos)
- Als ein Mitglied der sogenannten Konsensuskonferenz (zusammen mit der DGI, der DGZI, dem Bundesverband Deutscher Oralchirurgen (BDO), dem Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa (BDIZ), und der Deutschen Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie) (weitere Infos) kann die DGZI einen „Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie der Konsensuskonferenz“ zertifizieren. Dazu muss ein Zahnarzt mindestens drei Jahre implantologischer Tätigkeit, das Setzen und/oder Versorgen von mindestens 200 Implantaten oder von mindestens 70 Versorgungsfällen je Kiefer in unterschiedlicher Komplexität nachweisen. Rein chirurgisch tätige Zahnärzte sowie Ärzte für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie müssen Fortbildungen in zahnärztlicher Prothetik nachweisen. Der „Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie“ wird auf Zeit vergeben und muss durch geeignete Tätigkeits- und Fortbildungsnachweise erneuert werden. (weitere Infos)
- Das „Curriculum Implantologie (DGZI)“ ist eine Kombination aus E-Learning und praktischen Kursen. In praxisnahen Pflichtmodulen wird unter anderem an High-Tech-Phantomköpfen und Humanpräparaten operiert. Dazu kommen Hospitationen bei Implantationen unterschiedlichen Umfangs sowie der anschließenden prothetischen Versorgung von Implantaten. Im Rahmen einer Supervision setzt der Teilnehmer unter Anleitung und Kontrolle mindestens ein Implantat. Darüber hinaus gibt es Wahlmodule unter anderem in der Laserzahnheilkunde oder im Bereich dreidimensionalen Röntgens (DVT). (weitere Infos)
- Der zertifizierte Titel „Spezialist Implantologie – DGZI“ soll den Patienten signalisieren, dass sie von einem qualifizierten und geprüften Profi behandelt werden. Die Anforderungen sind vergleichsweise hoch. Innerhalb von fünf Jahren müssen unter anderem 250 von der DGZI anerkannte Fortbildungsstunden, mindestens 400 Implantationen und ein Operationskatalog vorgelegt werden. (weitere Infos)
Es muss eine praktische und theoretische Prüfung bestanden werden. Nach den Richtlinien soll sichergestellt sein, dass „das DGZI-Mitglied aufgrund seiner Aus- und Weiterbildung sowie der nachgewiesenen fachlichen Qualifikation eine implantologisch/oralchirurgische Behandlung auch bei schwierigen Krankheitsbildern sicherstellen kann“. (weitere Infos) - Ein „Gutachter Implantologie nach DGZI“ ist nach den Richtlinien der Fachgesellschaft und der Konsensuskonferenz Implantologie ernannt. Entsprechende Erfahrung und Qualifikationen in der oralen Implantologie werden vorausgesetzt. Genaue Kriterien werden nicht genannt. (weitere Infos)
- Zusätzlich bietet die DGZI die Möglichkeit, international anerkannte Zertifikate „Expert in oral Implantology DGZI“ und „Specialist in oral implantology DGZI“ des German Board of Oral Implantology (internationaler Part der DGZI) zu erwerben. Dabei müssen gleichzeitig fachspezifische Englischkenntnisse nachgewiesen werden. (weitere Infos)
4. Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa e.V. (BDIZ EDI e.V.)
Der Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa e.V. /European Association of Dental Implantologists (BDIZ EDI) hat rund 6.000 Mitglieder. Der Verband wurde 1989 gegründet und konstituierte sich 2002 als europäische Organisation. Eine Kernaufgabe ist unter anderem die Interessenvertretung in der Gesundheitspolitik. Der BDIZ EDI bietet seinen Mitgliedern qualifizierte Fortbildung sowie professionelle Unterstützung in Rechtsfragen und Abrechnung.
- Der BDZI bietet in Zusammenarbeit mit der Universität Köln eine offene Fortbildung als zertifiziertes „Curriculum Implantologie BDZI“ mit je einem Wochenend-Modul pro Monat über acht Monate an. Hier ist der Anteil der praktischen Trainings nach eigenen Angaben sehr hoch. Es können auch Fortbildungsbausteine anerkannt werden, die nicht bei BDZI erworben wurden. Mit einem Preis unter 6.000 Euro für Nichtmitglieder ist dieses Curriculum vergleichsweise preiswert. (weitere Infos)
- Der BDIZ EDI hat die sogenannte „Schildfähigkeit“ des „Tätigkeitsschwerpunkts Implantologie“ (TSP) im Jahr 2001 vor dem Bundesverfassungsgericht gerichtlich durchgesetzt. Daher wird großer Wert darauf gelegt, dass ein Zahnarzt mit einem „Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie BDIZ/EDI“ ausreichende Qualifikationen und praktische Tätigkeit nachweisen kann. Neben einer mindestens dreijährigen Tätigkeit als Implantologe sind erforderlich: ein bestandenes Curriculum Implantologie nach den Richtlinien der Konsensuskonferenz Implantologie, mindestens 200 gesetzte und/oder prothetisch versorgte Implantaten, und/oder 70 Patientenfälle, nachgewiesen durch eine eidesstattliche Versicherung und zehn Panorama-Röntgenbilder (OPG). Die Ausstellung des Tätigkeitsschwerpunktes ist auf fünf Jahre befristet und muss rezertifiziert werden. Neben der gleichen Zahl an Patientenfällen wie beim Ersterwerb sind 100 einschlägige Fortbildungsstunden zu erbringen. (weitere Infos)
- Der BDIZ EDI führt gemeinsam mit der EDA (European Dental Association) eine sogenannte Expertenprüfung zur Anerkennung als „Spezialist für Implantologie der EDA“ durch. Der Kandidat muss mindestens fünf Jahre schwerpunktmäßig als Implantologe gearbeitet haben. Mindestens 400 gesetzte und 150 prothetisch versorgte Implantate sind nachzuweisen, davon zehn ausführlich dokumentierte Behandlungsfälle. Dazu kommen 250 anerkannte Fortbildungsstunden aus unterschiedlichen Teilbereichen der Implantologie. (weitere Infos)
5. Deutsches Zentrum für orale Implantologie e.V. (DZOI e.V.)
Das Deutsche Zentrum für orale Implantologie e.V. (DZOI e.V.) wurde bereits 1990 gegründet und hat etwas über 400 Mitglieder. Als Fachverband setzt es sich mit einem Partnernetzwerk aus Industrie und Dienstleistung für qualifizierten Fortbildungen in der Implantologie und Laserzahnmedizin sowie für fundierte Patienteninformationen ein. Die orale Implantologie soll als zukunftsweisende Therapie der Zahnmedizin gefördert werden. (weitere Infos)
- Das „Curriculum Implantologie der DZGOI“ besteht aus einem sechstägigen Blockunterricht in Zusammenarbeit mit der Georg-August Universität in Göttingen. Die Voraussetzung ist die zahnärztliche Approbation und eine einjährige zahnärztliche Tätigkeit. Am Ende steht ein „kollegiales Abschlussgespräch“. (weitere Infos)
- Auf der Basis des Curriculums gibt es die Möglichkeit, kontinuierlich auf einen zertifizierten „Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie DZOI“ nach Maßgabe der Konsensuskonferenz hinzuarbeiten. Dafür bietet das DZOI die Begleitung durch einen Mentor an. Es müssen drei Jahre implantologischer Tätigkeit nachgewiesen werden, mindestens 200 Implantate beziehungsweise 80 Versorgungsfälle je Kiefer mit allen Indikationsklassen (Einzelzahnersatz, reduzierter Restzahnbestand, Freiendsituation, zahnloser Kiefer). Nach fünf Jahren muss der „Tätigkeitsschwerpunkt“ rezertifiziert werden. Dazu werden 200 Fortbildungsstunden oder anerkannte Fortbildungspunkte benötigt. Außerdem müssen 200 Implantate oder 80 Fälle nachgewiesen werden. (weitere Infos)
Was bedeutet ein Master in der Implantologie (M.Sc.)?
Ein postgradualer Aufbaustudiengang „Master of Science Orale Chirurgie/Implantologie“ (M.Sc.) liefert nach dem regulären Zahnmedizin-Studium und einigen Jahren Praxis verstärkt wissenschaftlichen Hintergrund. Einige Hochschulen und Universitäten im deutschsprachigen Raum bieten berufsbegleitende Studiengänge in diesem Fachgebiet an, teilweise in Kombination mit Parodontologie (Steinbeis-Hochschule Berlin, Dresden International University, International Medical College (IMC) Münster, Goethe-Universität Frankfurt am Main, Universität Witten/Herdecke, Justus-Liebig-Universität Gießen, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Danube Private University Krems, Medizinische Universität Wien). So ein Aufbau- oder Weiterbildungsstudium im Bereich Implantologie ist durchaus kostenintensiv und liegt insgesamt bei rund 30.000 Euro.
Teilweise bieten die einschlägigen Fachgesellschaften eigene Masterstudiengänge an oder kooperieren mit Hochschule. Zu nennen sind:
- „Master of Science (M. SC.) Orale Implantologie und Parodontologie von DGI und DG Paro“ (weitere Infos)
- „Master of Science (M.Sc.) Parodontologie und Implantologie“ der DGOI und des BDO (Berufsverband Deutscher Oralchirurgen) (weitere Infos)
- „Master of Implantology & Dental Surgery (M.Sc.) der DGZI e.V. (weitere Infos)